Während der Corona-Krise müssen viele Geschäfte schließen. Viele selbständige Unternehmer verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage.
Es war jedoch weitgehend unbekannt, dass die Betroffenen einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz haben.
Recht haben und Recht durchsetzen sind zwei verschiedene Dinge. Typischerweise muss sich der Rechtssuchende zunächst einen Anwalt suchen, der den Anspruch und das Rechtsgebiet kennt, damit man seine Rechte geltend machen und gegebenenfalls durchsetzen kann. Aus anwaltlicher Sicht macht es nur dann Sinn, sich mit diesem "neuen" Rechtsgebiet vertieft zu beschäftigen, wenn genügend Mandate dahinter stehen, die die Investition wirtschaftlich rechtfertigen.
Die Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft hat ein komplett monothematisches Portal namens https://unternehmerentschaedigung.de/ aufgebaut. Selbst die Sachverhaltserfassung und die Erstellung der notwendigen Schreiben werden dort mit LAWLIFT automatisiert. Die Anwälte prüfen die Informationen, beraten sich bei Bedarf mit den neuen Mandanten und stellen die notwendigen Anträge.
Das Angebot der Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft steht Betroffenen, die sich in einer existenziellen Notlage befinden, zunächst unentgeltlich zur Verfügung. Eine Vergütung wird nur im Erfolgsfall gezahlt. Dies senkt die Hemmschwelle und durchbricht den mit der Zwangsschließung verbundenen Teufelskreis. Geld für einen Anwalt steht in dieser Situation nicht mehr zur Verfügung.
"Mit LAWLIFT konnten wir in nur wenigen Tagen ein völlig neues Automatisierungsprodukt implementieren. Anlässlich der Corona-Krise haben wir den Prozess der Einreichung von Entschädigungsanträgen automatisiert. Im Mittelpunkt steht ein Fragenkatalog, den wir den Betroffenen auf unserer Website https://unternehmerentschaedigung.de/ zur Verfügung stellen und mit denen wir alle relevanten Informationen sammeln. Mit Hilfe der so erfassten Fakten werden wir in die Lage versetzt sofort einen Antrag auf Soforthilfe oder Entschädigung stellen. Dies ist ein Gewinn für uns und unsere neuen Kunden".
Sascha Wenger, Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Publikationslösung, Fragenkatalog veröffentlichen, No-Code-Editor.
Die Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen spezialisierte Anwaltskanzlei.
Wenn Sie an einer Schadloshaltung für Unternehmen interessiert sind, besuchen Sie bitte: https://unternehmerentschaedigung.de/
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