Mit Beginn der Corona-Krise musste eine Reihe von Arbeitsverträgen daraufhin überprüft werden, ob sie mit der Möglichkeit, Kurzarbeit zu vereinbaren, vereinbar sind. Nicht selten musste mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über Kurzarbeit getroffen werden. KREMER RECHTSANWÄLTE hat diese Schritte mit LAWLIFT automatisiert.
In der Vergangenheit wurde eine Word-Vorlage ohne weitere Anpassungen oder Vorabkontrollen per E-Mail verschickt. Die Word-Datei wurde dann oft kopiert, manuell angepasst, gelöscht, lange gesucht und immer wieder verwendet. Die Ausarbeitung von Zusatzvereinbarungen konnte nicht ohne weiteres delegiert werden, und es gab keine Einheitlichkeit und keinen einfachen Zugang zur Vertragsvorlage. In vielen unzähligen Fällen war es nicht einmal möglich, eine schnelle Ersteinschätzung vorzunehmen.
Mit LAWLIFT hat die Kanzlei die Prüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung von Kurzarbeit automatisiert und zugleich die Erstellung einer Zusatzvereinbarung - wenn notwendig - automatisiert. Eine erste Demo können Sie selbst hier ausprobieren:
Der Fragenkatalog von KREMER RECHTSANWÄLTE enthält dynamische Fragen und Abfragen. Damit ermöglicht die Vorlage eine erste arbeitsrechtliche Vorprüfung, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Eine Vereinbarung über Kurzarbeit kann als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag sofort erstellt und darin integriert werden. Eine umständliche Änderung des Textes des Arbeitsvertrags ist nicht erforderlich. Die Erstellung wird dadurch einfach und niedrigschwellig.
Das Tool von KREMER RECHTSANWÄLTE trägt auch den Transparenzanforderungen der Rechtsprechung Rechnung. So wissen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, was sie zu erwarten haben. Dies fördert eine Begegnung auf Augenhöhe, die gerade in den schwierigen Zeiten der COVID 19-Krise für beide Seiten von großem Wert ist.
Mit der Publikationslösung können Fragenkataloge und Vertragsmuster im Konzern für alle HR-Abteilungen und Fachabteilungen einfach zugänglich gemacht werden. Jeder Fachbereich bekommt über einen Link Zugriff auf eine einheitliche Vorlage. Abweichungen durch individuelle Vereinbarungen werden vermieden.
“Mit LAWLIFT konnten wir unseren Mandanten sehr schnell eine rechtswirksame Vereinbarung zur Kurzarbeit inkl. einer kleinen Vorprüfung zur Verfügung stellen. Für unsere Mandanten war der Einstieg in unser neues Angebot mit Hilfe von LAWLIFT wie auch schon bei anderen Verträgen einfach und niedrigschwellig. Sie müssen nichts anderes machen als auf einen Link klicken und die Fragen beantworten. Selbst das Wordlayout ist bereits fertig. In den Zeiten von COVID-19 ist das für unsere Mandanten eine sehr große Hilfe.”
Sascha Kremer, Partner KREMER RECHTSANWÄLTE:
KREMER RECHTSANWÄLTE ist als Boutique-Kanzlei gestartet, die fachlich und unternehmenskulturell Neuland betritt. Heute zählt die Kanzlei 15 Mitarbeiter, die mit einem integrierten Dienstleistungsansatz in den Bereichen IT (Informationstechnologie), Datenschutz, Vertrieb, Regulierung, Beschaffung und Arbeitsrecht arbeiten. Zu den Mandanten zählen DAX-Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen, Start-ups und Kirchen.
Interessieren Sie sich ganz konkret für eine aktuelle und rechtswirksame Vereinbarung zur Kurzarbeit oder andere Vertragsmuster in LAWLIFT wie z.B. Anstellungsverträge, Auftragsverarbeitungsverträge oder Datenschutzhinweise, dann wenden Sie sich gern an Herrn Sascha Kremer oder Herrn Kristof Kamm:
KREMER RECHTSANWÄLTE
Disch-Haus
Brückenstraße 21
50667 Köln
Telefon: +49(221)27141874
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